Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV, TWV)
Untersuchungen gemäß deutscher Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und österreichischer Trinkwasserverordnung (TWV) sind Kernstück unserer Wasseranalytik. In unseren fünf Speziallaboren AGROLAB Umwelt in Kiel, AGROLAB Potsdam, AGROLAB Wasseranalytik ehemals Dr.Blasy-Dr.Busse in Eching am Ammersee und AGROLAB Wasseranalytik Niederlassung Fellbach bei Stuttgart und AGROLAB Austria in Meggenhofen und Betriebsstätte Pischelsdorf können wir jeweils bundesweit die Untersuchung auf Legionellen für Sie vornehmen.
Unsere Probenehmer sind regional in allen Bundesländern Deutschlands und Österreichs tätig und können bei Ihnen vor Ort eine akkreditierte Probenahme durchführen.
Unsere Probenehmer sind regional in allen Bundesländern Deutschlands tätig und können bei Ihnen vor Ort eine akkreditierte Probenahme durchführen.
Dies bedeutet, dass wir in folgenden Bundesländern eine Zulassung für die Untersuchung auf Legionellen haben:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfallen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Jeder Betreiber ist gemäß TrinkwV zu regelmäßigen Untersuchungen verpflichtet
Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers besteht gemäß Trinkwasserverordnung für Betreiber einer Gebäudewasserversorungsanlage bzw. Trinkwasserinstallation mit zentraler Warmwasserbereitung.
Als Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage oder einer mobilen oder zeitweiligen Wasserversorgungsanlage im Sinne des Gesetzes gilt, wer Wasser öffentlich oder gewerblich, also für weitere Personen neben sich selbst, zur Verfügung stellt. Somit muss jeder, der beispielsweise Wohnungen vermietet, ein Hotel oder eine Gaststätte betreibt, Untersuchungen durchführen ebenso wie die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Krankenhäuser und Alten- oder Pflegeheime.
Diese Pflicht existiert in Österreich noch nicht in vergleichbarer Weise, dennoch gibt es inzwischen die ÖNorm B1921.
Untersuchungs- und Informationspflicht bei Legionellen
Untersuchungs- und Informationspflicht bei Legionellen
Nachfolgende Kriterien sind in Deutschland im Bereich der Legionellen für eine verpflichtende Untersuchung ausschlaggebend: Fasst der Wasserspeicher mehr als 400 Liter oder erreicht die Rohrleitung zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle ein Volumen von mehr als 3 Liter und sind z.B. Duschen vorhanden, so sind Analysen auf Legionellen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Ergebnisse der durchgeführten Analysen müssen den betroffenen Verbrauchern (z.B. Nutzer, Mieter, Gäste) zur Kenntnis gegeben werden.
Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes der TrinkwV sind die Messergebnisse zudem durch das Labor dem zuständigen Gesundheitsamt zu übermitteln. Gemäß Trinkwasserverordnung muss der Betreiber dann unverzüglich die Ursachen aufklären, Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergreifen und eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen incl. einer umfassenden Gefährdungsanalyse. Der Betreiber muss die Verbraucher sowie das Gesundheitsamt umgehend über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Oft sind geeignete Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen zielführend.
Ansiedlung von Legionellen und Infektionsherde
Infektionsherde und Ansiedlung von Legionellen
In Oberflächenwasser, in feuchtem Boden und im Grundwasser kommen Legionellen natürlich vor. In geringen Mengen können sie daher auch im Trinkwasser vorhanden sein ohne ein Gesundheitsrisiko für Menschen darzustellen. Legionellen können, wie andere Bakterien, exponentiell wachsen. Im Temperaturbereich zwischen 25°C und 45°C gedeihen die stäbchenförmigen Bakterien besonders gut und können sich in Protozoen wie z.B. Amöben zusätzlich vermehren. Mögliche Infektionsquellen für den Menschen sind jegliche Stellen an denen Wasser verdampft, verdunstet oder kondensiert wie beispielsweise in Duschen oder Klimaanlagen.
Gesetzliche Grenzwerte helfen Maßnahmen zu ergreifen
Gesetzliche Grenzwerte helfen Maßnahmen zu ergreifen
Um das Risiko zu minieren, fordert der Gesetzgeber die jährliche Untersuchung öffentlicher sowie die Untersuchung gewerblich genutzter Anlagen alle drei Jahre. Für Legionellen ist kein Grenz- oder Richtwert festgelegt, sondern ein „technischer Maßnahmenwert“ von 100 KBE/100 ml, dieser muss mit der neuen Trinkwasserverordung 2023 unterschritten werden. Es gilt die Meldepflicht bei Erreichen des Maßnahmenwertes, also ab einem festgestellten Wert von 100 KBE/100 ml und führt dann unmittelbar zur Notwendigkeit weiterer Maßnahmen.
Ihr Vorteil: Unsere Erfahrung mit Legionellen-Probenahme und -Analytik
Durch den bestimmungsgemäßen Betrieb und regelmäßige Instandhaltung Ihrer Anlage minimieren Sie die Wahrscheinlichkeit des Auftretens hoher Werte. Ein erster Schritt vor der Untersuchung ist daher eine fachgerechte Instandsetzung und Instandhaltung. Es erspart aufwändige Risikoabschätzungen und Nachuntersuchungen, die Notwendigkeit nachträglicher und schneller Reparaturen sowie das damit verbundene behördliche Prozedere.
Die AGROLAB GROUP unterstützt Sie bei der Trinkwasseruntersuchung und bietet deutschlandweit
- Akkreditierte Probenahme gemäß gesetzlicher Anforderungen
- Hochleistungsanalytik mit modernster Labortechnik
- Befundung durch Spezialisten in der Kundenbetreuung
- Bereitstellung von Informationen/Aushang für Nutzer und Mieter
- Elektronische Ergebnisübermittlung zum zuständigen Gesundheitsamt bei Erreichen des Maßnahmenwertes sowie ggf. schnelle Wiederholungsbeprobung bei Beauftragung
Ebenso bieten wir die Untersuchung aller weiteren Parameter der TrinkwV (DE) und TWV (AT) an, deren Einhaltung Sie als Betreiber eine Wasserversorgungsanlage gewährleisten müssen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite "Trinkwasser".
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu! Unsere kompetenten Kolleg*innen im Außendienst beraten Sie gerne. (Ihre Ansprechpartner*in finden Sie rechts im Kontaktfinder).
Hier können Sie die Produktinformation als PDF-Dokument herunterladen:
pdf AGROLAB GROUP: Produktinformation Wasser Legionellen (278 KB)