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Die Verordnung (EU) 2017/625 regelt bislang die amtlichen Kontrollen mit dem Ziel, die Einhaltung der Lebens- und Futtermittelgesetzgebung und der europäischen Verordnungen zum Tier- und Pflanzenschutz sicherzustellen.

 

 

Im Rahmen einer Revision der Verordnung sollen mehrjährige nationale Kontrollpläne für die amtlichen Kontrollen (MANCP multi-annual national control plan) eingeführt werden. Aktuell existiert ein Kontrollplan nur für lebende Tiere und Lebensmittel tierischen Ursprungs bezüglich des Monitoring von Tierarzneimittelrückständen nach der EU Richtlinie 96/23.

 

Neben einem neuen MANCP für Kontaminanten in Lebensmittel tierischen Ursprungs (inkl. Fischereiprodukten) für Importe aus Drittstaaten, soll es nach dem Vorschlag der Kommission einen zweiten Plan geben, der Kontrollen nicht-tierischer Lebensmittel und zusammengesetzter Produkte beinhaltet - ungeachtet des geographischen Ursprungs. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Ihre nationalen Kontrollpläne vorab bei der Kommission eingeben und im Folgejahr die Ergebnisse des nationalen Monitorings der EFSA übermitteln.

 

 

 

 

Autor: Dr. Frank Mörsberger