Die Genehmigung für die Verwendung des Wirkstoffs in Nematiziden erlischt. In der Regel werden nachfolgend auch die zulässigen Rückstandshöchstmengen auf die Bestimmungsgrenze reduziert.
Die EU-Kommission hat die Genehmigung von Fenamiphos (CAS-Nr. 22224-92-6) mit der Verordnung EU 2020/1246 am 03.09.2020 aufgrund von hohen Verbraucherrisiken zurückgenommen.
Die Mitgliedstaaten, in denen der Wirkstoff Anwendung fand, müssen nun ihrerseits bis zum 23.03.2021 die Zulassungen für Pflanzenschutz-Präparate zurückziehen. Die Anwender haben bis zum 23.9.2021 noch Zeit Restbestände aufzubrauchen.
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Autor: Frank Mörsberger